Kritik an geplanten Arbeitsmarktreformen: ver.di und Gesundheitsminister Clemens Hoch warnen vor Folgen

Die weiteren Beratungen über die geplanten Gesetzesänderungen werden zeigen, in welcher Form die Vorhaben umgesetzt werden.

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Arbeitsrecht und bei den Regelungen zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Gewerkschaft ver.di Rheinland-Pfalz in Mainz sowie der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch lehnen insbesondere die vorgesehenen Verschärfungen bei Krankschreibungen ab.
Es gibt vor allem Kritik von ver.di daran, befristete Arbeitsverträge ohne besonderen Grund auszuweiten.
Aus Sicht von ver.di würden längere Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen die Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Besonders Berufseinsteiger*innen und junge Beschäftigte würden dadurch häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen verbleiben, anstatt verlässliche Perspektiven zu erhalten. Die Gewerkschaft fordert stattdessen den Ausbau sicherer Beschäftigung, eine starke Mitbestimmung und gute Arbeitsbedingungen.
Weitere Kritik gibt es an den geplanten Änderungen bei der Krankschreibung. Beschäftigte sollen künftig bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll abgeschafft werden. Das schaffe zusätzlich Hürden, statt das Gesundheitssystem zu entlasten. Auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch lehnt die geplante Verschärfung bei der Krankschreibung ab. So lege man die ambulante Versorgung lahm, so Hoch. Vor allem Hausärztinnen und Hausärzte seien bereits vielerorts an ihrer Belastungsgrenze. Zusätzliche Arztbesuche würden zu volleren Wartezimmern und längeren Wartezeiten führen und damit die Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten erschweren. Hoch betont zudem, dass die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten verantwortungsvoll mit Krankschreibungen umgehe. Einzelne Missbrauchsfälle dürften demnach nicht dazu führen, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pauschal zu misstrauen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA zeigt sich vorsichtig optimistisch. Es gebe Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Ob und wann daraus spürbare Entlastungen für die Betriebe werden, entscheide sich in den Gesetzgebungsverfahren, so die DEHOGA.

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