Beherbergungsabgabe ist jetzt in Kraft

Rechtsgrundlage ist die vom Stadtrat am 3. Mai 2026 verabschiedete Beherbergungsabgabensatzung, so die Stadt Mainz.

Die vieldiskutierte Beherbergungsabgabe der Stadt Mainz ist Anfang des Monats in Kraft getreten. Übernachtungsgäste in der Landeshauptstadt müssen nun, unabhängig vom Zweck ihres Aufenthalts, eine örtliche Aufwandsteuer bezahlen. Diese wird direkt von den jeweiligen Beherbergungsbetrieben bei den Gästen eingezogen und anschließend an die Stadt abgeführt. Die Abgabe schlüsselt sich wie folgt: Bei Kosten über 20 Euro bis zu 50 Euro beträgt die Abgabe 2,00 Euro. Bei Kosten über 50 Euro bis zu 100 Euro beträgt sie 3,00 Euro. Ab 100 Euro bis zu 200 Euro sind es 4,00 Euro und bei über 200 Euro beläuft sie sich auf 5,00 Euro.
Rechtlich gilt der Gast selbst als Abgabeschuldner, nicht der Unterkunftsbetrieb. Die Abgabe wird daher als separater Posten auf der Rechnung gekennzeichnet und ist nicht Teil des eigentlichen Übernachtungspreises sowie nicht umsatzsteuerpflichtig. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen findet ihr unter mainz.de mit dem Stichwort Beherbergungsabgabe.

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