Verfassungsgericht bestätigt Regelung im Landtag

Mehr als 600 Mitarbeiter überprüft

© Landeshauptstadt Mainz

Im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz dürfen verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat diese 2025 eingeführte Regelung jetzt bestätigt und den Antrag der AfD-Landtagsfraktion dagegen abgelehnt. Auch wer die vorgeschriebene Überprüfung verweigert, kann von der Finanzierung ausgeschlossen werden. Seit Einführung der Regelung sind mehr als 600 Mitarbeiter überprüft worden. In drei Fällen hat es Zweifel an der Verfassungstreue gegeben, eine der Prüfungen ist verweigert worden. Nach dpa-Informationen haben alle drei für die AfD gearbeitet.

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