Geschlechtliche und sexuelle Identität sollen ins Grundgesetz

Länder fordern mehr Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz.

Der Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Identität soll ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Dafür hat sich die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister der Länder ausgesprochen. Das hat das Sozialministerium in Mainz mitgeteilt. Eine entsprechende Initiative aus dem Land Rheinland-Pfalz wurde von weiteren Ländern unterstützt. Jeder Mensch müsse unabhängig von geschlechtlicher oder sexueller Identität den gleichen Schutz erfahren, so Gleichstellungsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Diskriminierungsverbot in Artikel drei des Grundgesetzes entsprechend zu erweitern.

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