Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte verlängert

Grund ist das Niedrigwasser

Das Land Rheinland-Pfalz verlängert wegen des Niedrigwassers im Rhein die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte. Das teilt das Innenministerium in Mainz mit. Die Regelung gilt nun bis Ende Oktober. Sie betrifft Transporte, die direkt oder indirekt mit dem Niedrigwasser und den dadurch nötigen Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch dazugehörige Leerfahrten sind eingeschlossen. Mit der Verlängerung sollen Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten für den Gütertransport auf der Straße bekommen, weil die Binnenschifffahrt wegen der niedrigen Pegelstände weiterhin nur eingeschränkt genutzt werden kann.

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