27.08.2019 | 16:22 Uhr

Im Mordfall um die 14jährige Susanna aus Mainz kehrt keine Ruhe ein. Die Verteidigung des wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilten Irakers Ali Bashar hat einen Revisionsantrag gestellt, der nun vom Bundesgerichtshof geprüft wird. Der 22jährige Flüchtling hatte das Mädchen Ende Mai 2018 in einem Feld, Nahe der Bahngleise bei Erbenheim ermordet und verscharrt. Die vom Gericht als erwiesen angesehene Vergewaltigung, hat Bashar bis zuletzt abgestritten. Vier Monate wurde der Fall vor dem Wiesbadener Landgericht verhandelt und schließlich das Höchstmaß an Strafe verhängt, sodass eine Haftentlassung Bashars nach 15- 20 Jahren sehr unwahrscheinlich ist.

Psychiatrisches Gutachten fällt erschreckend aus

Ausschlaggebend für die Härte des Urteils ist unter anderem das psychologische Gutachten, das Bashar ausgesprochene Herzlosigkeit und Empathielosigkeit bescheinigt. Sein Mangel an Einfühlungsvermögen und sein Fokus auf einzig und alleine seine Bedürfnisse mache ihn besonders gefährlich. Susanna sei dabei nur ein wahlloses Opfer gewesen, erklärt die Psychologin in ihrer ausführlichen Analyse. Jedes Mädchen hätte ihm zum Opfer fallen können.Richter Jürgen Bonk betont in seiner Ureilsverkündung, dass besonders die unglaubwürdige Entschuldigung des Angeklagten und die offensichtlich nicht vorhandene Reue die Härte des Urteils rechtfertigten. Auf Grund von Bashars jungen Alter werde die Sicherheitsverwahrung allerdings mit Vorbehalt angeordnet, was bedeutet, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten nach Absitzen seiner Haftstrafe erneut zu prüfen ist.

Die Nebenklage nach der Urteilsverkündung
Die Nebenklage nach der Urteilsverkündung

Zeugen sind sich einig: Bashar ist gefährlich

Während des Prozesses wurden unterschiedliche Zeugen angehört, die Bashar mitunter schwer belastet haben. Freunde seines Bruders, Susannas Freunde und Bekannte sowie andere Personen aus der Wiesbadener Clique. Mädchen wurden im Vorfeld vor Bashar gewarnt, er sei kein guter Umgang und man solle sich von ihm fernhalten. Sein Interesse an "Jungfrauen", wir er es selbst betont habe, sei offensichtlich und kein Geheimnis gewesen.Susanna habe sogar Angst vor Bashar gehabt, allerdings weiterhin den Umgang mit der Gruppe gepflegt, da sie in Alis kleinen Bruder verliebt gewesen sei.Ihrer Mutter habe sie gesagt, sie übernachte bei einer Freundin, als sie in der Nacht vom 21. auf den 22.Mai 2018 in Wiesbaden unterwegs war.

Revisionsantrag wird geprüft

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof über den von Bashars Verteidigung eingereichten Revisionsantrag entscheidet. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, wird der Fall vor dem Wiesbadener Landgericht nochmal aufgerollt. Dies wird sich allerdings frühestens Anfang 2020 entscheiden.

Schlagwörter:

Quelle: ADAC