Zweckentfremdungsverbotssatzung

Die Stadt Mainz will mehr Wohnraum schaffen.

23.03.2022 | 06:09 Uhr

Der Mainzer Stadtvorstand will mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung für mehr Wohnraum sorgen. Dafür wird ein entsprechender Antrag beim Stadtrad eingereicht. Demnach darf ab dem 1. April kein Wohnraum mehr zweckentfremdet werden. Zum Beispiel durch Leerstand oder anderweitige Nutzung. Mit der Satzung kann dann eine Instandsetzung und Wiedernutzbarmachung angeordnet werden. Andernfalls sind auch Ausgleichsleistungen wie etwa Zahlungen oder die Schaffung von Wohnraum an anderer Stelle möglich. Die Stadt erhofft sich dadurch wieder mehr Wohnraum für die Mainzerinnen und Mainzer und nicht weiter steigende Mieten. Diese Regelung greift erst ab dem 01. April für bereits bestehenden Leerstand gilt sie nicht.

Quelle: ADAC