Zum Schutz der Igel: Darauf muss bei Mährobotern geachtet werden

Es gibt Verbotszeiten beim Einsatz

Die Stadt Mainz erinnert aktuell daran, dass Mähroboter in der Nacht im Stadtgebiet nicht in Betrieb sein dürfen. Die Allgemeinverfügung gilt seit April 2025. In der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halber Stunden nach Sonnenaufgang dürfen die Mähroboter nicht betrieben werden. Die Maßnahme soll vor allem dem Schutz des Igels dienen. Dieser ist besonders in der Dämmerung und nachts aktiv. Igel rollen sich bei Gefahr ein und können nicht vor einem Mähroboter fliehen. Das führt häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen. Gärten und Grünflächen sind wichtige Lebensräume für den Igel.

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