Elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Landesregierung stimmt Entwurf eines Staatsvertrags zu

© Andreas Arnold/dpa

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat dem Entwurf eines Staatsvertrags zur Einführung der elektronische Fußfessel zugestimmt. Das meldet das Justizministerium in Mainz. Damit schafft das Land die Voraussetzungen für eine spätere Anwendung der neuen Regelung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Die elektronische Fußfessel soll in Hochrisikofällen eingesetzt werden können, wenn ein Gericht Kontakt- oder Abstandsverbote gegen Täterinnen und Täter verhängt. Bei einer Annäherung an das Opfer kann so frühzeitig Alarm ausgelöst und schneller reagiert werden. Die bundesweite Regelung soll im Juli 2027 in Kraft treten.

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