Geht der Prozess rund um den Ex-Mainzer Anwar El Ghazi weiter?

Mainz 05 mit Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht

Der 1. FSV Mainz 05 hat im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingereicht. Das hat der Verein jetzt mitgeteilt. Damit reagiert der Verein auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz, das im November eine Revision nicht zugelassen hatte. Vereinsvorsitzender Stefan Hofmann erklärte, man folge dem Rat der juristischen Vertreter, da das Urteil in mehreren Punkten von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweiche. Mainz 05 wolle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die Entscheidung überprüfen lassen. Außerdem sehe der Verein seine Position und Werte im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt.

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