Neue Beschlüsse zur Corona-Schutzverordnung

Am Sonntag sollen die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft treten.

07.09.2021 | 15:36 Uhr

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat heute die neuen Corona-Beschlüsse in Mainz verkündet. Einen Lockdown soll es nicht mehr geben. Hier die Maßnahmen für Euch zusammengefasst:

26. Corona-Verordnung

kein Lockdown mehr als Schutzmechanismus: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos bleiben auch bei steigenden Inzidenzen geöffnet

neben der 7-Tages Inzidenz gelten jetzt auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenauslastung als Richtwerte für das Infektionsgeschehen

2-G+-System:

für Geimpfte und Genesene: unbegrenzte Zusammenkünfte für Gruppen

zu diesen Gruppen dürfen eine bestimmte Gruppe an nicht-genesenen Personen hinzukommen

das wird mittels des dreistufigen Corona-Warnsystems determiniert

Betreibern von Veranstaltungen und von Gastronomie dürfen mehr Personen (Geimpfte und Genesene) teilnehmen lassen, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist

Corona-Warnsystem:

Zusammenkünfte:

erste Stufe: 25 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen

zweite Stufe: 10 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen

dritte Stufe: 5 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen

Schule:

Stufe 1: Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht am Platz und im Freien

Stufe 2: Maskenpflicht für weiterführende Schulen auch am Platz

Stufe 3: Maskenpflicht gilt an allen Schulen (Grundschule & weiterführende Schulen) und am Platz, allerdings nicht im Freien

ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können

weitere Ausnahmen beim Sport- und Musikunterricht sowie bei Klausuren

Weitere Änderungen:

Treffen im öffentlichen Raum: maximal 25 Personen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit)

Veranstaltungen:

im Freien mit festen Plätzen:

Warnstufe 1: bis zu 1.000 nicht-genesene und ungeimpfte

Warnstufe 2: bis zu 400 nicht-genesene und ungeimpfte

Warnstufe 3: bis zu 200 nicht-genesene und ungeimpfte

im Freien ohne feste Plätze:

Warnstufe 1: bis zu 500 nicht-immunisierte

Warnstufe 2: bis zu 200 nicht-immunisierte

Warnstufe 3: bis zu 100 nicht-immunisierte

=> Testpflicht für nicht-immunisierte und im Innenbereich Pflicht zur Kontakterfassung

Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen; Ausnahme bei Dienstleistungen aus medizinischen Gründen

Gastronomie: Testpflicht für nicht-immunisierte

Quelle: ADAC