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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat heute die neuen Corona-Beschlüsse in Mainz verkündet. Einen Lockdown soll es nicht mehr geben. Hier die Maßnahmen für Euch zusammengefasst:
26. Corona-Verordnung
kein Lockdown mehr als Schutzmechanismus: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos bleiben auch bei steigenden Inzidenzen geöffnet
neben der 7-Tages Inzidenz gelten jetzt auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenauslastung als Richtwerte für das Infektionsgeschehen
2-G+-System:
für Geimpfte und Genesene: unbegrenzte Zusammenkünfte für Gruppen
zu diesen Gruppen dürfen eine bestimmte Gruppe an nicht-genesenen Personen hinzukommen
das wird mittels des dreistufigen Corona-Warnsystems determiniert
Betreibern von Veranstaltungen und von Gastronomie dürfen mehr Personen (Geimpfte und Genesene) teilnehmen lassen, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von lediglich getesteten Personen ist
Corona-Warnsystem:
Zusammenkünfte:
erste Stufe: 25 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen
zweite Stufe: 10 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen
dritte Stufe: 5 nicht-genesene/ungeimpfte dürfen hinzukommen
Schule:
Stufe 1: Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht am Platz und im Freien
Stufe 2: Maskenpflicht für weiterführende Schulen auch am Platz
Stufe 3: Maskenpflicht gilt an allen Schulen (Grundschule & weiterführende Schulen) und am Platz, allerdings nicht im Freien
ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können
weitere Ausnahmen beim Sport- und Musikunterricht sowie bei Klausuren
Weitere Änderungen:
Treffen im öffentlichen Raum: maximal 25 Personen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit)
Veranstaltungen:
im Freien mit festen Plätzen:
Warnstufe 1: bis zu 1.000 nicht-genesene und ungeimpfte
Warnstufe 2: bis zu 400 nicht-genesene und ungeimpfte
Warnstufe 3: bis zu 200 nicht-genesene und ungeimpfte
im Freien ohne feste Plätze:
Warnstufe 1: bis zu 500 nicht-immunisierte
Warnstufe 2: bis zu 200 nicht-immunisierte
Warnstufe 3: bis zu 100 nicht-immunisierte
=> Testpflicht für nicht-immunisierte und im Innenbereich Pflicht zur Kontakterfassung
Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen; Ausnahme bei Dienstleistungen aus medizinischen Gründen
Gastronomie: Testpflicht für nicht-immunisierte