Einheitlicher Umgang mit Reichsflaggen

Nun wurde ein einheitlicher Umgang mit Reichsflaggen beschlossen.

15.06.2021 | 16:45 Uhr

Die Innenministerkonferenz hat ein bundesweit einheitliches Verfahren im Umgang mit Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen beschlossen, das teilte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz mit. Bei einem Verstoß gegen den Beschluss wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, dem Geldbußen von bis zu 1.000 Euro verhängt werden können. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Flaggen an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft demonstrativ gehisst oder verwendet werden oder wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden. Die rechtsextreme Szene müsse überall in Deutschland bei der Verwendung dieser Flaggen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, so Innenminister Roger Lewentz. Betroffen sind die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches (von 1867 bis 1921), die Kriegsflagge des Deutschen Reiches (von 1922 bis 1933), die Kriegsflagge des Deutschen Reiches (von 1933 bis 1935) und Reichsflagge ab 1892/Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935.Die Kriegsflagge des Deutschen Reichs von 1935 bis 1945 enthält neben dem Eisernen Kreuz zusätzlich das Hakenkreuz. Das Zeigen dieser Flagge in der Öffentlichkeit ist strafbar.

Quelle: ADAC