Corona-Maßnahmen für Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das wichtigste ist, die Infektionsdynamik zu unterbrechen um einen Lockdown zu verhindern

15.10.2020 | 16:11 Uhr

Nach dem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neuen Regeln für Rheinland-Pfalz vorgestellt. Um das Infektionsgeschehen eindämmen zu können, wurde deutschlandweit eine Gemeinsame Hot-Spot Strategie erlassen.

Dieser sieht drei Stufen vor:

Warnstufe (mehr als 20 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dringlichkeitsappelle an die Bevölkerung.

Gefahrenstufe (mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Einrichtung einer Taskforce, erste Verschärfung der Schutzmaßnahmen.NEU: Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen. Eine Teilnehmerbegrenzung bei privaten Feiern auf 25 Personen im öffentlichen Raum und eine dringende Empfehlung der Begrenzung auf 15 Personen im privaten Bereich, eine vorgezogene Sperrstunde in der Gastronomie, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen.

Alarmstufe (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dann werden, wie aktuell in Mainz und Bitburg-Prüm, passgenaue Schutzmaßnahmen erlassen.NEU: Private Feiern im öffentlichen Raum werden begrenzt auf 10 Teilnehmer oder zwei Hausstände, eine dringende Empfehlung der Begrenzung der Teilnehmer auf 10 Personen wird für private Feiern im privaten Bereich ausgesprochen, Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen und Außenabgabeverbot von Alkohol.

Zur Begrenzung der privaten Feiern sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis mit zu vielen Menschen und ohne Schutzmaßnahmen die häufigste Infektionsursache sind. Wir bitten deshalb alle Bürger und Bürgerinnen erneut, gut zu überlegen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.“ Wir setzen bei Feiern in den eigenen vier Wänden auf die Vernunft der Menschen, wir sprechen aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung die Beschränkung der Teilnehmerzahl als dringende Empfehlung aus.“

Über das viel diskutierte Beherbergungsverbot soll in einer erneuten Sitzung beraten werden. Diese soll nach Ende der letzten Herbstferien in Deutschland, am 8. November, stattfinden.

„Reisende die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Den Aktionplan der Landesregierung findet Ihr hier nochmal ausführlich.

Quelle: ADAC