Wegen räuberischem Diebstahl vor Gericht

Der Mann hat einen anderen mit einem Messer bedroht

Vor dem Mainzer Landgericht muss sich ab heute ein 57-Jähriger wegen räuberischem Diebstahl verantworten. Der Mann soll in Ingelheim eine Fensterscheibe eines leerstehenden Einfamilienhauses eingeschlagen haben und dort eingestiegen sein. Hier hat er ein Messer geklaut. Als er durch das Fenster wieder aussteigt, wird er vom Hauseigentümer beobachtet. Der Eigentümer fordert den 57-Jährigen auf, stehen zu bleiben. Dieser geht aber zu seinem Fahrrad und flüchtet. Der Hauseigentümer verfolgt ihn zu Fuß. Nachdem der 57-Jährige zwei mal stürzt setzt er seine Flucht ebenfalls zu Fuß fort. Da der Hauseigentümer ihn weiter verfolgt, bleibt der 57-Jährige stehen und macht Stichbewegungen mit dem geklauten Messer in Richtung des Eigentümers. Dabei trifft er ihn nicht. Bei der weiteren anschließenden Verfolgung droht der 57-Jährige mehrfach den Mann abzustechen. Dieser lässt daraufhin von der Verfolgung ab. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer akuten paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie gelitten hat.

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