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Wegen Geiselnahme, Körperverletzung und Kindesentziehung vor Gericht

Die Polizei konnte die Situation lösen

Vor dem Mainzer Landgericht muss sich ab heute ein 57-Jähriger wegen Geiselnahme, Körperverletzung und Kindesentziehung verantworten. Der Mann soll im März diesen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin und den gemeinsamen sechs Monate alten Sohn kurz vor der Wohnung abgepasst haben. Hier will er den geforderten Kontakt zum Kind mit Zwang durchzusetzen. Als die Lebensgefährtin ihm erlaubt, das Kind auf den Arm zu nehmen, hat sich der Mann mit einem Messer bewaffnet in einem Keller verschanzt. Nachdem die Polizei eingetroffen ist, hat der Mann am Fenster das Messer vor sich und das Kind gehalten, herumgefuchtelt und gedroht. Das Kind hat unter anderem einen Kratzer am Arm erlitten.

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