Wegen gefährlicher Köperverletzung vor Gericht

Der Mann soll schuldunfähig sein

Vor dem Mainzer Landgericht muss sich ab heute ein 78-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann soll aufgrund einer wahnhaften Störung bei der Tat schuldunfähig gewesen sein.
Im September 2023 soll er im Landkreis Alzey-Worms seinem Nachbarn aufgelauert haben. Zum Tatzeitpunkt sei der 78-Jährige davon ausgegangen, dass sein Nachbar ihn durch Gas in seinem Haus vergiften wollte. Mit einem Vorschlaghammer ist der Mann auf seinen Nachbarn los gegangen und soll ihm auf den Kopf geschlagen haben.
Der Nachbar habe den Beschuldigten überwältigen können und die Polizei verständigt.

Das könnte dich auch interessieren