Im Kreis Mainz-Bingen werden in Teilen des Kreisgebiets die Vorgaben zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gelockert. Laut der Kreisverwaltung in Ingelheim soll damit den Landwirten die Ernte erleichtert werden. Südlich der A60 und westlich der B9 dürfen Getreide- und Erbsenfelder ohne vorherigen Drohnenüberflug abgeerntet werden. Für Raps- und Maisfelder in diesem Bereich bleibt ein Drohnenüberflug bis 48 Stunden vor der Ernte verpflichtend. In den ASP-Kerngebieten nördlich der A60 und östlich der B9 gelten weiterhin strengere Vorgaben: Hier ist ein Drohnenflug maximal 24 Stunden vor Erntebeginn Pflicht. Die Drohnen sollen Wildschweine oder Kadaver aufspüren. Diese können das Virus weiter verbreiten können.
Vorgaben zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gelockert
Ernte
27.06.20259:48 Uhr

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