Neues zur Beherbergungsabgabe

Übergangsregelung wird angepasst

Die Stadt Mainz hat nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Akteuren die geplante Beherbergungsabgabe angepasst. Ein zentraler Aspekt der Anpassung ist nach Angaben der Stadt die Einführung einer Übergangsregelung. Sind bei Betrieben längerfristige Verträge vor dem 01. Mai abgeschlossen worden, soll die Zahlungspflicht bis Ende März 2027 entfallen. Damit soll ein fairer Übergang zur neuen Regelung ermöglicht werden. In einem weiteren Punkt wird der Gase als Abgabenschuldner benannt und nicht mehr der Betrieb. Diese Änderung greife ein wesentliches Anliegen der Branche auf, so die Stadt. Der überarbeitete Satzungsbeschluss soll heute im Finanzausschuss und Hauptausschuss beraten und anschließend im Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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