Neues Verbraucherrecht auf Reparatur

Betroffen sind vor allem Elektrogeräte

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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz weist darauf hin, dass ab heute neue Regeln zur Reparierbarkeit von bestimmten Elektrogeräten gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, defekte Geräte reparieren zu lassen, statt sie direkt zu ersetzen. Betroffen sind unter anderem Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Smartphones und Tablets. Hersteller müssen für bestimmte Produkte Ersatzteile bereitstellen und Informationen zu möglichen Reparaturen veröffentlichen. Die Reparatur ist allerdings nicht grundsätzlich kostenlos. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, sich vor einer Reparatur über Kosten und Ansprüche zu informieren.

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