Neues Gewährleistungslabel stärkt Verbraucherrechte

Ab Sonntag müssen Verkäuferinnen und Verkäufer einheitlich über gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren – etwa über die Möglichkeit einer kostenlosen Reparatur oder Ersatzlieferung.

Ab Sonntag müssen Verkäuferinnen und Verkäufer mit einem einheitlichen Label über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mitgeteilt. Damit sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser durchsetzen können, wenn sich bei einem gekauften Produkt ein Defekt zeigt. Bei der Gewährleistung handelt es sich um ein gesetzliches Recht. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers- Das Gewährleistungslabel klärt jetzt über die wichtigsten Aspekte der Gewährleistungsrechte auf. Darunter fällt zum Beispiel die Möglichkeit zwischen der kostenfreien Reparatur und der kostenfreien Ersatzlieferung der Ware zu wählen.

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