Der 1. FSV Mainz 05 muss im Streit um den früheren Spieler Anwar El Ghazi endgültig eine Niederlage hinnehmen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz rechtskräftig, wonach die fristlose Kündigung unwirksam war. Eine Revision wird es nicht mehr geben. Laut Verein müsse man die Entscheidung akzeptieren, auch wenn man an der damaligen Einschätzung des Vereins nichts ändern würde, heißt es in einer Mitteilung.
Mainz 05 mit Niederlage vor Gericht
Fall Anwar El Ghazi
07.04.20266:59 Uhr

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