Die Stadt Mainz verlängert erneut die Öffnungszeiten der Außengastronomie in der Altstadt und der Neustadt. Das hat die Stadt bekannt gegeben. Die Außengastronomie in den beiden Stadtteilen darf damit über sechs Monate bis Mitternacht geöffnet haben. Die neue Regelung gilt von Ende April bis Ende Oktober. Die verlängerten Öffnungszeiten sind auch an Vorgaben geknüpft. Je nach Gebietsart gelten verbindliche Lärmgrenzwerte, Musik im Außenbereich ist ab 22:00 Uhr verboten und es muss eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft sichergestellt sein. Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten in der Außengastro will die Stadt an die positiven Rückmeldungen aus dem letzten Jahr anknüpfen. Aus dem Ortsbeirat Hechtsheim gab es die Anfrage, ob das Modell auf andere Stadtteile ausgeweitet werden kann. Wenn ein Ortsbeirat mit einer gemeinsamen Initiative auf die Verwaltung zukomme, dann sei das grundsätzlich möglich, so die Stadt.
Außengastronomie in Altstadt und Neustadt darf wieder länger öffnen
Die Verlängerung ist auch an Vorgaben geknüpft







