DUH scheitert wieder vor Gericht

Vollstreckungsantrag abgelehnt

04.12.2019 | 11:47 Uhr

Ein Dieselfahrverbot in Mainz rückt in weitere Ferne. Das geht aus Informationen des Verwaltungsgerichts in Mainz hervor. Die Deutsche Umwelthilfe hatte einen Vollstreckungsantrag gestellt, um die Stadt zur Umsetzung von Dieselfahrverboten zu bringen. Im Oktober 2018 wurde die Stadt Mainz dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er alle Maßnahmen enthält, damit die Grenzwerte des Stickstoffdioxids in der Stadt eingehalten werden. Dem Urteil ist die Stadt Mainz auch nachgekommen. Das Urteil selbst enthalte aber keine vollstreckbaren Inhalte, so das Gericht. Daher wurde der Antrag abgelehnt. Dieselfahrverbote in Mainz sind deshalb aber noch nicht ganz vom Tisch. Die Deutsche Umwelthilfe hat auch vorm Oberverwaltungsgericht in Koblenz gegen die Stadt Mainz geklagt.

Quelle: ADAC