Wiesbaden: Maskenpflicht in der Innenstadt

Seit Sonntag gilt Maskenpflicht in der Fußgängerzone und auf dem Bahnhofsvorplatz

16.11.2020 | 07:57 Uhr

Die Stadt Wiesbaden will den steigenden Corona-Infektionszahlen einen Riegel vorschieben und hat deshalb am Freitag eine erneute, wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Demnach gilt seit gestern eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone und auf dem Bahnhofsvorplatz. In der Innenstadt muss jetzt von 10 bis 20 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Bahnhofsplatz rund um die Uhr. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum essen oder trinken sowie zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden. Der gesetzliche Mindestabstand von eineinhalb Metern gilt weiterhin. Ähnliche Regelungen wurden auch für den Rheingau-Taunus-Kreis getroffen. In Eltville, Rüdesheim und Geisenheim wurde die bereits bestehende Pflicht zum Masketragen bis Ende des Monats verlängert.

Quelle: ADAC