Hessen verlängert Corona-Schutzverordnung

Unter anderem wird die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft.

03.11.2021 | 14:44 Uhr

Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis Ende November verlängert und in einigen Bereichen angepasst. Unter anderem wird die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft. Wie in Rheinland-Pfalz muss ab nächsten Montag das nicht geimpfte oder genesene Personal täglich getestet werden. Das hat der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden mitgeteilt. Außerdem neu sind die zusätzlichen, kostenfreien Tests für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Kosten für die Tests bekommen die Einrichtungen vom Bund erstattet.

Des weiteren wurde das 2G-Optionsmodell angepasst: Künftig können auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bislang unter 12 Jahren) an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test, bei Schülerinnen und Schülern also beispielsweise das Testheft. In Clubs gelten weiterhin strengere Anforderungen.

Die Regeln für Veranstaltungen werden zudem deutlich vereinfacht und vereinheitlicht: Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden ist ein Abstands- und Hygienekonzept ausreichend - mit mehr als 5.000 Teilnehmenden muss die Veranstaltung vorab vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden. Zudem wird in der Verordnung klargestellt, dass bei Festumzügen wie zum Beispiel Fastnachtsumzüge die gleichen Regeln wie bei Weihnachtsmärkten gelten.

Zudem werden an den Schulen die Quarantänebestimmungen angepasst. Bei einem Coronafall in einer Schulklasse muss nur noch das positiv getestete Kind unmittelbar in Quarantäne. Um ein Ausbreiten des Virus in der Klasse zu unterbinden, müssen die Mitschülerinnen und -schüler nach einem bestätigten Corona-Fall 14 Tage lang ihre Maske auch am Platz tragen. Die gesamte Klasse wird zudem täglich getestet.

Quelle: ADAC