Verbotszonen für Feuerwerk an Silvester

In Mainz und Wiesbaden gelten bestimmte Regelungen

29.12.2023 | 06:09 Uhr

Kurz vorm Jahreswechsel hat die Stadt Mainz noch mal auf die Verbotszonen für Feuerwerke an Silvester hingewiesen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alternheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Zusätzlich müssen Böller und Raketen ein gültiges CE-Zeichen haben. Feuerwerke dürfen außerdem nur am 31. Dezember sowie am 01. Januar abgebrannt werden. Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden. Verstöße gegen die Abbrennverbote können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch die Stadt Wiesbaden hat zum Sicherheitskonzept an Silvester rund um das Bowling Green und vor dem Kurhaus informiert. Da in den Jahren 2020 bis 2022 an Silvester kein Feuerwerk durch das Kurhaus veranstaltet wurde und zudem auch Einschränkungen durch die Corona-Verordnungen des Landes Hessen galten, war ein besonderes Sicherheitskonzept nicht erforderlich. Zum Jahreswechsel 23/24 findet jetzt wieder das traditionelle musikalische Feuerwerk auf dem Bowling Green statt. Rund um das Bowling Green und das Kurhaus gilt ein Verbot von selbst mitgebrachten Feuerwerkskörpern. Auch große Taschen und Rucksäcke sind verboten. Rundherum soll kontrolliert werden.

Quelle: ADAC