Novemberhilfe für Betriebe kommt

Ministerrat stimmt Hilfen für direkt oder indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe zu

18.11.2020 | 08:32 Uhr

Die vom Bund beschlossenen Novemberhilfen können voraussichtlich ab dem 27. November beantragt werden. Nach Angaben des rheinland-pfälzische Wirtschaftsministeriums hat der Ministerrat in Mainz der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt zugestimmt.

„Der Lockdown ist eine Zumutung für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen. Viele haben bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr keine Möglichkeit, aus eigener Kraft ihr Einkommen zu erwirtschaften. Gemeinsam mit anderen Ländern habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Umsatzausfall möglichst schnell und unbürokratisch ausgeglichen wird. Dies ist uns teilweise gelungen. Wichtig ist nun, dass der Bund das Antragsverfahren so schnell wie möglich startet“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Über die Novemberhilfe erhalten direkt und indirekt Betroffene der Betriebsschließungen eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent des steuerbaren Umsatzes des Vorjahresmonats.

Solo-Selbstständige, deren Anspruch unter 5000 Euro liegt, sollen direkt Antragsberechtigt sein. Erstattungen über 5000 Euro können analog zur Überbrückungshilfe ausschließlich von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt beantragt werden.

Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, (Solo-) Selbständige, Vereine und Einrichtungen sein, die im November ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Nach Angaben des Bundes sollen Anträge auf Novemberhilfe vom 27. 11.2020 an über ein Bundesportal gestellt werden können.

Quelle: ADAC