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Vor dem Mainzer Landgericht müssen sich heute ein 33-Jähriger und ein 29-Jähriger wegen Computerbetrugs verantworten. Dem 29-Jährigen wird darüber hinaus Urkundenfälschung vorgeworfen. Die beiden Angeklagten sollen Ende 2018 in Mainz zusammen mit einem Dritten Sachen in Online-Shops auf den Namen von erfundenen Personen bestellt haben. Mit gefälschten Vollmachten haben sie die Päckchen dann von den Paketshops abgeholt oder vom Zulieferer entgegengenommen. Geklappt hat das 9 von insgesamt 13 Mal. Bei dem Diebesgut handelt es sich um Waren im Wert von 3.300 Euro. Beide Angeklagten sind schon in Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen.