Überbrückungshilfen für Unternehmen in RLP

Bis zum 31. August können Anträge auf Überbrückungshilfen gestellt werden.

13.07.2020 | 07:16 Uhr

Die Überbrückungshilfe des Bundes für Unternehmen, die am 12. Juni beschlossen wurde, kann jetzt auch in Rheinland-Pfalz beantragt werden. Demnach können Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten Überbrückungshilfen für die durch Corona bedingten Umsatzeinbußen beantragen. Die Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die im April und Mai Umsatzrückgänge im Jahresvergleich von über 60 Prozent erfahren haben und zudem in den Monaten Juni, Juli und August 2020 voraussichtliche Umsatzrückgänge von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahresmonat haben werden.

„Die Überbrückungshilfe ist ein wichtiges Instrument unserer Wirtschaft durch die Krise zu helfen. Viele Betriebe sind durch die Corona-Pandemie weiterhin schwer getroffen. Es ist wichtig, dass wir unseren Unternehmen zur Seite stehen, ihnen helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen und die Arbeitsplätze erhalten“, erklärt Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Die Überbrückungshilfe hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden. Alle Informationen zum Programm findet Ihr hier.

Quelle: ADAC