Neue Corona-Regelungen mit dreistufigem Warnsystem

Abhängig von der Anzahl der Neuinfektionen werden die Corona-Regelungen wieder angezogen

30.09.2020 | 07:35 Uhr

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen haben sich Bund und Länder auf neue Regelungen geeinigt. So sind weniger Menschen bei privaten Feiern zugelassen, außerdem muss bei Falschangabe auf Corona-Listen ein Bußgeld gezahlt werden.

Bundesweite Maßnahmen

Wer in einem Restaurant oder einer anderen Einrichtung mit Corona-Liste einen falschen Namen oder sonstige Falschangaben macht, der muss in Zukunft mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen. Außerdem gilt bundesweit ab sofort ein Zwei-Stufen-Modell für Privatfeiern. Sofern die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreise innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 auf 100.000 Einwohner*innen übersteigt, dürfen nur noch maximal 50 Personen an Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen teilnehmen. Im privaten Raum gilt keine Beschränkung, die Empfehlung liegt allerdings bei einer Obergrenze von 25 Personen. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wird die Obergrenze in öffentlichen und gemieteten Räumen dann nochmal auf 25 reduziert. In diesem Fall wird in privaten Räumen empfohlen, keine Feiern mit mehr als 10 Personen abzuhalten.

Warnsystem für Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat ergänzend zu dem Zwei-Stufen-Modell vom Bund ein dreistufiges Warnsystem eingeführt. Stufe 1 (gelb) wird dann erreicht, sobald die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage fünf Tage lang bei 20 Fällen pro 100.000 Einwohner oder darüber liegt. Dann sollen Bürger*innen auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen hingewiesen werden. Außerdem kann sich dann bereits auf Stufe 2 vorbereitet werden.

Stufe 2 (orange) ist erreicht, wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander den Wert von 35 übersteigt (entspricht der 1. Stufe vom Bund). Das bedeutet, wenn sich innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Personen pro 100.000 Einwohner infizieren, wird eine Taskforce gebildet, die weitere Maßnahmen bestimmt. Hier kann zum Beispiel die Maskenpflicht ausgeweitet oder der Kontaktsport verboten werden.

Die letzte Stufe, Stufe 3 (rot), tritt ein, wenn sich 50 Menschen pro 100.000 Einwohner oder mehr neu infiziert haben (entspricht der 2. Stufe vom Bund). In diesem Fall können Behörden Kontaktverbote erteilen und die Anzahl von Personen bei Privatfeiern weiter reduzieren. Außerdem kann dann zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen gewechselt werden.

"Wir waren (...) sehr stark davon geleitet, dass wir unbedingt vermeiden wollen, dass wir wieder Kitas und Schulen zumachen, dass wir wieder im Bereich der Wirtschaft Einbrüche erleben, wegen Feiern. (...) Ich denke, dass wir alle Kraft daran setzen müssen, dass wir nicht mehr in diese Situation geraten." (Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin)

Quelle: ADAC