Besuchsverbot in Krankenhäusern

Es gibt nur wenige Ausnahmen.

26.10.2020 | 07:36 Uhr

Wie viele Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, hat auch die Uniklinik ihre Besuchsregeln nochmal verschärft. Hier gilt jetzt ein grundsätzliches Besuchsverbot, wie auch schon im Frühjahr. Drei Ausnahmen gibt es aber: Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen, Partner, die bei einer Geburt dabei sein wollen oder Mutter und Kind nach der Geburt besuchen sowie Sterbebegleitung. Für alle Fälle ist eine schriftliche Einwilligung der behandelnden Ärzte erforderlich. Die Maßnahmen seien zur Eindämmung der Pandemie zwingend notwendig. Man stelle sich damit der medizinischen und gesellschaftlichen Verantwortung, so Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzende der Mainzer Uniklinik.

Quelle: ADAC