Ab heute gelten in Wiesbaden die neuen Corona Regeln

Die vom hessischen Corona-Kabinett beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten heute in Kraft.

24.06.2021 | 18:12 Uhr

Ab heute gelten in Wiesbaden die neuen Corona-Regeln. Die sind zunächst auf die kommenden vier Wochen ausgelegt. Die Lockerungen betreffen vor allem private Treffen und die Event und Clubbing-Szene. Darüber hinaus hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt jetzt beschlossen, das Alkoholkonsumverbot im Schiffchen aufzuheben, die Regeln in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen und die Maskenpflicht wird an den Bushaltestellen aufgehoben. Zudem soll das Rathaus schrittweise wieder geöffnet werden und mehr Besucherinnen und Besucher in der Fasanerie zugelassen werden.

Folgende Regeln wurden erlassen:

Einheitliche Maskenpflicht:

· Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

· Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen:

· Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.

· Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen:

· bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze:

· Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule:

· Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.

· Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.

· Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita:

· Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)

· Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport:

· Mannschaftssport weiter möglich.

· Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.

· Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur:

· Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

· Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.

· Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.

· Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen:

· Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel:

· Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie:

· Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.

· Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.

· Testpflicht in Innenräumen.

Clubs / Discotheken:

· Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.

· Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen:

· Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV:

· Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen:

· Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten:

· Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.

Quelle: ADAC