Entlastungen in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen

Die sollen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

03.11.2022 | 06:22 Uhr

In der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Beteiligten auf Details zum Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher geeinigt. Das hat die Staatskanzlei in Mainz mitgeteilt. Konkret bedeutet das, dass der Staat zum Einen im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernimmt. Ab März 2023 soll dann eine Gaspreisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen greifen. Die soll aber nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten. Alle Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen selbst getragen werden. Zum Anderen soll auch der Strompreis von Bürgerinnen und Bürgern bereits ab Januar 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Wie auch beim Gaspreis werden 80 beziehungsweise 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs dafür angerechnet. Außerdem haben Bund und Länder die Einführung des Deutschlandtickets für den ÖPNV für 49 Euro beschlossen.Auch das Wohngeld soll künftig ausgeweitet werden. Der Empfängerkreis soll sich von 600.000 auf 1,4 Millionen Personen erhöhen. Das Wohngeld selbst soll monatlich um 190 Euro aufgestockt werden.

Quelle: ADAC