Neue Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Unter anderem werden die Rheinachsen Parcusstraße/Kaiserstraße und Rheinallee/Rheinstraße zur 30ger-Zone

19.06.2020 | 16:34 Uhr

Nachdem im Frühjahr bereits entschieden wurde das Dieselfahrverbot in Mainz um drei Monate, bis zum 1. Oktober 2020, zu verschieben, wurde es nun vorerst ausgesetzt. Verkehrsdezernentin Katrin Eder erklärte, dass es für Euro 5 Fahrzeuge kein Fahrverbot gäbe, da die Grenzwerteinhaltung auch so möglich sei, da die Messwerte deutlich zurück gegangen sind. Die Verantwortlichen behalten sich aber vor, ein Fahrverbot für Euro 4 zu verhängen. Grund dafür sei die Unberechenbarkeit in der Zukunft. Nach der Corona-Pandemie könnte das Verkehrsaufkommen wieder ansteigen und auch wenn es auf den Herbst zugeht, könnten Schönwetter-Radfahrer wieder auf das Auto umsteigen, so Eder. Das bedeutet, dass es trotzdem zu einem Verbot kommen kann, wenn die Schadstoffwerte wieder stark ansteigen. Ausgenommen wären dann aber Euro 5 und 6 Fahrzeuge sowie alle Benziner. Die Zufahrbarkeit der Theodor-Heuss-Brücke würde trotzdem für alle Fahrzeuge möglich sein und auch alle Parkhäuser mit Ausnahme der Rheinufergarage.

Neuerungen im Luftreinhalteplan sehen außerdem eine Umweltspur auf der Rheinachse vor. Diese soll für Busse, Taxen und Radfahrer befahrbar sein und somit den ÖPNV und Radverkehr unterstützen und gleichzeitig den Verkehr von der direkten Wohnbebauung abrücken, an der die Messtellen hängen. Prognostiziert sind 3,5µg weniger Stickstoffdioxidausstoß durch die Umweltspur.

Des Weiteren gilt ab dem 1.Juli auf der Rheinachse das Tempolimit 30. Diese Beschränkung könnte laut Gutachten den Schadstoffausstoß um 4µg zu reduzieren. Auch die sogenannte „Pförtnerung“, die durch intelligente Ampelschaltung den stadteinwärts fließenden Verkehr steuern und vermindern soll, ist Teil des neuen Luftreinhalteplans.

Quelle: ADAC