Vorerst keine Ausgangssperre

Bund und Länder beschließen allerdings verschärfte Maßnahmen

22.03.2020 | 17:20 Uhr

Mit mehr als zwei Personen darf man sich ab morgen nicht mehr im Öffentlichen Raum aufhalten. Familien und in einem Haushalt lebende Personen sind davon ausgenommen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich heute Nachmittag mit den Chefs der Länder zusammengesetzt und über eine bundesweite Verschärfung der bislang geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Krise beraten. Im Anschluss wurde verkündet, eine Ausgangssperre zum Schutz der Bevölkerung sei momentan noch nicht notwendig.

Im Vorfeld hatten sowohl die Kanzlerin als auch einige Ministerpräsidenten von drohenden Ausgangssperren gesprochen, sollte die Bevölkerung sich nicht an die beschlossenen Regelungen und Aufforderungen halten. Am Freitag hatte Bayern dann als erstes Bundesland eine Ausgangsbeschränkung verhängt, in einigen deutschen Städten gibt es seit Tagen ein Betretungsverbot für öffentliche Plätze. In Rheinland-Pfalz und Hessen galt seit Freitagnacht, abgesehen von der Schließung sämtlicher Restaurants, Cafés, etc., ein Versammlungsverbot von Gruppen mit einer Größe von mehr als fünf Personen.

Was ändert sich ab morgen für RLP und Hessen?

Kontakte müssen ab jetzt auf das notwendigste reduziert werden. Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist jederzeit einzuhalten. Ab morgen darf man nur noch maximal zu zweit vor die Tür gehen. Ausnahmen bilden Familien und Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Eine vierköpfige Familie darf demnach weiterhin gemeinsam rausgehen. Auch Friseure, Massagestudios, Tattoostudios werden ab morgen schließen. Medizinisch notwendige Einrichtungen (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) sind weiterhin geöffnet. Restaurants schließen komplett, die Abholung oder Lieferung ist aber weiterhin möglich.Diese Regelungen gelten nun für zwei Wochen.

Bundeskanzlerin Merkel appellierte in ihrer Rede am späten Nachmittag an die Bevölkerung, sich in diesen schweren Zeiten verantwortungsvoll und vernünftig zu verhalten. Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Maßnahmen würden ab sofort mit Bußgeld bestraft.

Quelle: ADAC