Soforthilfen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Auch Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind soll jetzt unter die Arme gegriffen werden.

26.07.2021 | 06:20 Uhr

Die Landesregierung stellt Soforthilfen für Unternehmen zur Verfügung, die von der Flutkatastrophe betroffen sind. Das haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt in Mainz bekannt gegeben. Die Soforthilfe wird mit einer Pauschalen von 5.000 € für die einzelnen Unternehmen ausgezahlt. Die Anträge für die Hilfe werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise und auch der Stadt Trier entgegengenommen. Es seien auch viele Unternehmen wie Ladenlokale, Werkstätten oder landwirtschaftliche Betriebsgüter existentiell betroffen. Deswegen habe die Landesregierung die Soforthilfen für Unternehmen beschlossen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bei den Anträgen genügt ein glaubhafter Nachweis, dass das jeweilige Unternehmen in dem unmittelbaren Gebiet der Flutkatastrophe liegt. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Antragsstellerin oder dem Antragssteller ein Schaden von mindestens 5.000 € entstanden ist. Berechtigt für einen solchen Antrag sind Unternehmen, der gewerblichen Wirtschaft. Dazu gehören auch Angehörige Freier Berufe, Selbstständige und Unternehmen der Landes- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier.

Quelle: ADAC