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Ab sofort können Betreiberinnen und Betreiber von Dorfläden in Rheinland-Pfalz eine Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Darüber hat das rheinland-pfälzische Innenministerium jetzt in Mainz informiert. Dorfläden würden mehr als die bloße Einkaufsmöglichkeit bieten. Sie seien oft der lebendige Treffpunkt im Ort und wichtig für die Dorfgemeinschaft, so der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Durch die Schließung von gastronomischen Zusatzangeboten wie beispielsweise „Kaffeeecken“ und die Reduzierung persönlicher Kontakte sind Dorfläden im letzten Jahr auf den reinen Einkauf oder die Belieferung beschränkt worden. Für die Reaktivierung der sozialen Funktionen oder die Schaffung neuer Angebote stehen jetzt insgesamt 100.000 Euro für das Jahr 2021 bereit. Die Träger der Dorfläden, in der Regel Genossenschaften, wirtschaftliche Vereine oder private Betreiber, können die Mittel ab sofort beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.