Überbrückungshilfe III kommt

Ab sofort können Unternehmen ihren Anspruch auf die Hilfsgelder geltend machen

12.02.2021 | 06:57 Uhr

Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Darauf hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing in Wiesbaden hingewiesen. Bei den Hilfen handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für Unternehmen, die in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 coronabedingt finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Die Hilfe kann außerdem von Unternehmen beantragt werden, die seit dem 16. Dezember aufgrund des zweiten Lockdowns geschlossen sind. Die Überbrückungshilfe III sei ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaft zu stabilisieren, so Wirtschaftsminister Wissing. Eine Hilfe für Soloselbständige konnte in Rheinland-Pfalz bisher nicht realisiert werden. Anträge sollen aber voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein. Hier sind Zuschüsse von bis zu 7.500 Euro möglich. Weitere Infos zur Überbrückungshilfe findet Ihr hier.

Quelle: ADAC