Organspende: Bundestag stimmt GEGEN Widerspruchlösung

Der Bundestag hat sich für die Zustimmungslösung bei der Organspende entschieden

14.01.2020 | 14:42 Uhr

Mit 432 Stimmen FÜR und 200 DAGEGEN, hat der Bundestag gestern für die Zustimmungslösung gestimmt. Insgesamt gaben 669 Abgeordnete ihre Stimme ab, 37 enthielten sich. Damit muss man sich zukünftig weiterhin ausdrücklich FÜR eine Organspende entscheiden.

Grund für die Notwendigkeit einer Reform in der Organspende war der starke Rückgang von Organspendern seit 2012. Zwar sind die Zahlen zwischenzeitlich auch wieder gestiegen, im letzten Jahr sind die Organspender*innen aber wieder um 1,5 Prozent auf 775 Spender*innen zurückgegangen und die gespendeten Organe um 2,3 Prozent gesunken. Als Grund für den Rückgang von Organspendern sieht die Bundesregierung strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern. Dem wurde bereits mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende, das am 1. April 2019 bereits in Kraft trat, entgegen gewirkt. Trotzdem warten jährlich noch rund 10.000 Menschen auf eine Organspende.

Gespendet werden können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, sowie Gewebe, zum Beispiel Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße oder etwa Knochen. Damit eine Spende zu Stande kommen kann, müssen Ärzte aber erstmal unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Zudem muss der hirntote Patient einen Organspendeausweis besitzen, in dem geregelt ist, was gespendet werden soll. Für diese, bereits bestehende Regelung, wurde jetzt im Bundestag gestimmt. Menschen müssen sich also weiterhin ausdrücklich für eine Organspende entscheiden, um Spender zu werden. Diese Entscheidung soll stets widerrufbar sein und klar registriert werden. Neu ist jetzt ein bundesweites Online-Register, das eingeführt wird. Außerdem wird die Aufklärung zum Thema Organspende stärker gefördert. Hausärzte und Hausärztinnen werden ihre Patienten und Patientinnen regelmäßig informieren und zur Eintragung ermutigen.

Wäre die Widerspruchslösung in Kraft getreten, hätte man einer Organspende automatisch zugestimmt wird, wenn man ihr nicht widersprochen hätte. Auch hier wären in einem Zentralregister die Widersprüche dokumentiert worden. Außerdem hätten die Angehörigen, falls kein Widerspruch eingetragen wurde, nach einem schriftlichen Widerspruch gefragt werden müssen, also eine doppelte Widerspruchslösung. Hätte kein Widerspruch vorgelegen, so hätten die Ärzte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Gewebe und Organe entnehmen dürfen.

In einer Pressemitteilung hat sich Univ.-Professor Dr. Nobert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz zu der Abstimmung geäußert:

"Ich will freilich nicht verheimlichen, dass ich mir ein anderes Ergebnis bei der Abstimmung gewünscht hätte. Es ist für uns als Universitätsklinikum eine traurige Realität, dass viele Menschen versterben, während sie auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen. Als Mediziner empfinde ich das als sehr bedrückend, denn unsere Aufgabe ist es ja, Leben zu retten."

Und auch unsere Mainzer*innen haben wir zu dem Thema befragt:

Quelle: ADAC