Neue Corona-Maßnahmen

Ungeimpfte müssen sich auf Einschränkungen einstellen.

19.11.2021 | 07:31 Uhr

Wer nicht gegen Corona geimpft ist, muss sich in Rheinland-Pfalz auf Einschränkungen einstellen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz informiert. Demnach soll am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine 3G Regel eingeführt werden. Außerdem gibt es jetzt die Hospitalisierungsraten 3, 6 und 9. Ab einem Wert von 3 müssen 2G-Regeln eingeführt werden. Ab 6 folgt 2G Plus und beim Schwellenwert 9 werden weitere Corona-Maßnahmen folgen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen. In Rheinland-Pfalz liegt der Wert bei über 3. Des weiteren tritt eine Impfpflicht trifft in Kraft. Allerdings nicht für alle sondern für Pflege- und Krankenhauspersonal, die den direkten Kontakt mit vulnerablen Personen haben. Ab Mittwoch (24.11.) treten die neuen Corona-Regeln in Kraft, wenn der Bundesrat heute zustimmt.

Was bedeuten eigentlich 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus?

2G: Bedeutet geimpft und/oder genesen. Als genesen gelten Personen, die mit einem PCR-Test positiv auf Corona getestet wurden. Das Ergebnis muss mindestens 28 Tage alt und die Infektion darf nicht länger als ein halbes Jahr her sein.

2G-Plus: Genesene und/oder Geimpfte Personen müssen zusätzlich negativ getestet sein. Hier reicht ein Schnelltest.

3G: Bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Hier ist ein Antigen-Test erforderlich.

3G-Plus: Bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Quelle: ADAC