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Hessinnen und Hessen, die den betroffenen Menschen aus den Hochwassergebieten geholfen haben oder auch aktuell helfen, dürfen jetzt mit steuerlichen Erleichterung rechnen. Das hat das hessische Finanzministerium in Einvernehmen mit dem Bund beschlossen. Diese Erleichterungen betreffen den Nachweis von Zuwendungen, Spendenaktionen durch gemeinnützige Körperschaften und auch Zuwendungen von Unternehmen, Arbeitslohnspenden, Überlassung von Wohnraum und Bereitstellungen von Gerätschaften und Sachspenden. Man müsse alles tun, um die Solidarität zu erhalten und zu stärlen und dafür sorgen, dass die Hilfen die Betroffenen schnell und unbürokratisch erreichen können. Solidarität dürfe nicht an den Ländergrenzen halt machen, so der hessische Finanzminister Michael Boddenberg. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.