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Es gibt neue Corona-Regeln in Hessen. Ab diesem Mittwoch hat der gesamte Einzelhandel in Hessen die Möglichkeit nur noch Geimpfte oder Genesene in den Laden zu lassen. Das hat Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden mitgeteilt. Wenn ein Inhaber sich dazu entschließt, kann er auch die Abstands- und Maskenpflicht in seinen Räumen aufheben. Außerdem neu ist eine Testpflicht für ungeimpftes Personal in den Krankenhäusern, wie sie schon in Alten- und Pflegeheimen gilt.
Alle Eckpunkte im Überblick:
-Die bestehende Verordnung wird bis zum 7. November 2021 und damit bis zum Ende der Präventionswochen nach den Herbstferien verlängert.
-Auch im Einzelhandel gilt künftig eine 2G-Option (wird diese gewählt, besteht keine Abstands- und Maskenpflicht).
-In Schulen gelten die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie die täglichen Testungen unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung.
-In Alten- und Pflegeheimen gilt künftig bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr, stattdessen sind individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
-In Krankenhäusern gilt eine Testpflicht 2 Mal pro Woche für ungeimpftes Personal.
-Volksfeste können ohne Genehmigung bestimmter (mittels Eingangskontrollen zu kontrollierender) Personenzahlen stattfinden.