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Die Stadt Mainz erstattet den Eltern von Kindern in städtischen Kitas den Elternbeitrag zurück. Auch der Verpflegungskostenbeitrag kann auf Antrag erstattet werden. Die Kita muss dafür auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung nicht besucht wurde. Die Erstattung gilt für die Monate Januar und Februar, die konkrete Rückerstattung soll im Laufe des März erfolgen.
„Wir konnten bisher feststellen, dass sich die Eltern zurückhalten und die Betreuungsangebote der Kitas in der Regel nur bei dringendem Bedarf nutzen“, so Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch.
Außerdem erhöht das Amt für Jugend und Familie die satzungsgemäß üblichen bis zu zehn Abwesenheitstage pro Kind auf zwanzig Tage. Damit wird die Förderleistung für an zwanzig anstatt für an zehn Tagen ausgefallene Betreuung ausgeglichen.
Auch die Stadt Wiesbaden erstattet die Beiträge für nicht in Anspruch genommene Kinderbetreuung im Januar und Februar. Vorgesehen ist: Eltern, deren Kind im Januar nicht betreut wird, erhalten den kompletten Zahlbetrag erstattet. Bei einer Betreuung bis zu 10 Tagen pro Monat erfolgt eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent des Zahlbetrages. Bei einer Betreuung von mehr als zehn Tagen pro Monat erfolgt keine Erstattung. Diese Regelung gilt analog auch für Februar.
Die Eltern werden auf Antrag eine Gutschrift über den in der Beitragssatzung der Stadt festgelegten Betrag erhalten. Für einen Ganztagsplatz in der Krippe (unter Dreijährige) sind dies aktuell 260 Euro, im Elementarbereich (3 bis Schuleintritt) 79 Euro, bei Grundschülern 170 Euro. Bei Kindern, die einen Beitragszuschuss erhalten, wird die Gutschrift auf den tatsächlich gezahlten Beitrag angerechnet.