Ab Montag Maskenpflicht in Hessen und RLP

Ohne Maske droht ein Bußgeld von 50 Euro.

22.04.2020 | 06:10 Uhr

Nach einer Reihe anderer Bundesländer wird ab Montag (27.04) auch Rheinland-Pfalz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Geschäften, Bank- und Postfilialen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln einführen. Das hat die Landesregierung beschlossen. "Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind. Masken können ein Beitrag sein, die Ansteckungsgefahr weiter zu drosseln nach dem Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Erst gestern hatte Hessen eine Mundschutzpflicht beschlossen. Durch die Maskenpflicht werde ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen würden, wie etwa beim Bus- und Bahnfahren, so Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose.

Dafür sind keine medizinischen Masken nötig. Ein einfacher Mundschutz, Tuch oder ein Schal reicht aus. Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind außen vor.

Wenn ab 4. Mai die Schulen aber hier im Land wieder schrittweise öffnen, bekommt laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer jeder Schüler kostenlos eine wiederverwendbare Alltagsmaske.

Schulträger bekommen zusätzlichen 70.000 Liter Desinfektionsmittel und 430.000 Mund-Nasen-Masken, falls Kinder ihre Masken mal vergessen haben. Die Eltern werden zudem gebeten, den Kindern einen Alltagsmundschutz mit auf den Schulweg zu geben, dazu zählen auch Schals und Halstücher.

Quelle: ADAC