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Weitere Lockerungen der Corona Schutzmaßnahmen treten ab heute in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung zufolge sind Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 150 Personen und im Außenbereich mit bis zu 350 Personen wieder möglich. Private geschlossene Gesellschaften mit bis zu 75 Personen dürften auch ohne strenge Abstandsregeln zusammen feiern. In der Außengastronomie gilt die Maskenpflicht nur noch bei der Abholung von Speisen und Getränken an Theken, nicht mehr auf dem Weg zum Sitzplatz. Außerdem dürfen Chöre bei Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 3 Metern wieder auftreten.