Verstöße gegen Maskenpflicht in der Innenstadt werden geahndet

Bislang verwante die Polizei in der Mainzer Innenstadt die Passanten, jetzt werden die Betroffenen zur Kasse gebeten

01.12.2020 | 07:19 Uhr

Nach einer knappen Woche Schonfrist werden Verstöße gegen die Maskenpflicht in der Mainzer Innenstadt seit Dezember mit 50 Euro Strafe geahndet. Laut Stadtverwaltung habe man sich darauf mit der Polizei geeinigt. Bisher wurde bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht in der Innenstadt nur eine Verwarnung ausgesprochen. Die Pflicht zum tragen gilt in den betroffenen Bereichen sowohl für Fußgängerinnen und Fußänger als auch für Radfahrerinnen und Radfahrer. Alle Bereiche in denen die Maskenpflicht gilt sind laut Stadt mittlerweile auch ausgeschildert. Die Pflicht gilt in eine Teilen der Innenstadt jeweils von 10:00 Uhr bis18:00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertags.

Quelle: ADAC