Testpflicht an der Unimedizin

Der 3G-Nachweis reicht nicht mehr aus.

02.11.2022 | 07:00 Uhr

An der Universitätsmedizin Mainz gilt eine erweiterte Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Darüber hat die Unimedizin informiert. Demnach reicht ein 3G-Nachweis alleine für einen Besuch im Krankenhaus nicht mehr aus. Zu dem Nachweis über die 3G-Regel müssen Besucherinnen und Besucher noch einen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter als max. 24 Stunden sein darf. Sogenannte Selbsttests werden nicht anerkannt.

Quelle: ADAC