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Deshalb hat „Haus und Grund Mainz“ darüber informiert, was auf dem eigenen Balkon alles erlaubt ist und was nicht. Durch die vermehrte Nutzung des Balkons während der Corona Pandemie komme es leider auch öfter zu Streit mit den Nachbarn oder zwischen Vermieter und Mieter, so Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich gelten die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Auch tagsüber sollte darauf geachtet werden, nicht zu laut zu sein. Bei der Dauer und auch der Art der Balkonnutzung, ob mit Bestuhlung oder nur um Wäsche zu trocknen, haben weder der Vermieter noch die Nachbarn ein Mitsprachrecht. Dies gilt aber nur, solange andere Menschen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Häufig wird am dem eigenen Balkon auch gegrillt. Dafür gelten einzeln festgelegte Beschränkungen, zum Beispiel auf Elektrogrills. Was für Euch gilt, könnt Ihr Eurem Mietvertrag entnehmen. Auch was das Rauchen auf dem Balkon betrifft, gilt keine einheitliche Rechtsprechung. Allgemein gilt es, besser vorher mit dem Vermieter Unklarheiten zu besprechen. Schönfeld rät aber auch, wenn alle ein wenig Rücksicht nehmen, dann ließe sich der Ärger von Anfang vermeiden.