Neuerungen bei Corona-Regeln in RLP

Laut Landesregierung muss der für heute geplante vierte Öffnungsschritt aufgrund der steigenden Inzidenzen verschoben werden.

22.03.2021 | 07:53 Uhr

Mit dem vierten Öffnungsschritt sollte beispielsweise der Besuch von Kinos oder Theatern unter strengen Auflagen wieder möglich sein. Die Außengastronomie hingegen darf unter strengen Auflagen ab heute wieder öffnen. Hier gelten auch die Kontaktbeschränkungen. Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen dürfen einen Tisch im Voraus buchen. Außerdem müssen alle Gäste einen negativen Corona Test vorweisen und bis zum Platz eine medizinische Maske tragen. Im Einzelhandel ist ab heute spontanes Termin-Shopping möglich. So kann man sich am Eingang der Geschäfte zum Beispiel über einen QR-Code anmelden. Auch bei den Impfungen gibt es Neuerungen. So können sich ab heute bettlägerige Patienten in Rheinland-Pfalz von ihrem Hausarzt impfen lassen.

Im Anschluss an die heutige Bund-Länder-Schalte will die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer über das weitere Vorgehen in Sachen Corona informieren. Aus der aktuellen Beschlussvorlage des Kanzleramtes geht hervor, dass der Lockdown wohl bis zum 18. April verlängert werden soll. Schon am Freitag gab Ministerpräsidentin Malu Dreyer bekannt, dass ab einer Inzidenz von über 100 die Notbremse gezogen werden muss. Die Kontaktbeschränkung müssen dann wieder auf einen Haushalt plus 1 Person heruntergefahren werden. Außerdem könnte eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens drohen.

Quelle: ADAC