Neue Corona-Beschlüsse für Mainz

Mit der neuen Corona-Verordnung, die in Rheinland-Pfalz ab Montag, 23. August, in Kraft tritt, hat die Landesregierung eine neue Testpflicht eingeführt.

23.08.2021 | 07:21 Uhr

In Rheinland-Pfalz gilt ab heute eine neue Testpflicht. Bei einer Inzidenz von über 35 müssen sich Menschen in Innenräumen an die 3G-Regel halten. Für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene gilt die Testpflicht (POC-Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist). Wenn der Wert sieben Tage über 35 liegt, dürfen in Innenräumen nur noch maximal 350 Besucherinnen und Besucher an Veranstaltungen teilnehmen, draußen sind es maximal 500. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Testpflicht nicht, weil sie regelmäßig in den Schulen getestet werden. In Mainz liegt der Inzidenzwert aktuell bei 57,1.

Quelle: ADAC